Die Preistransparenz auf den Agrar- und Lebensmittelmärkten ist ein hochaktuelles Thema. Produktion, Verarbeitung, Vertrieb sowie Konsumentinnen und Konsumenten sind gleichermassen davon betroffen. Daher wurde der Bundesrat in den drei Postulaten 22.4252 Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), 21.3831 Schneider Meret und 24.3673 Haab beauftragt, die folgenden Punkte zu untersuchen: Erstens soll aufgezeigt werden, wie die Preisbildung entlang der Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden kann (22.4252 WAK). Zweitens soll geprüft werden, wie sich die Preistransparenz stärken lässt, um unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie zu bekämpfen (21.3831). Drittens soll analysiert werden, inwiefern die Richtpreise den Preisen entsprechen, die den Landwirtinnen und Landwirten effektiv bezahlt werden (24.3673).
Des Weiteren soll die Datenkommunikation verbessert sowie die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung angepasst werden.
Diese Massnahmen stützen die AP30+, indem sie die gute Funktionsweise der Märkte ohne direkten staatlichen Eingriff stärken. Die notwendigen Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes werden dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur AP30+ unterbreitet, wobei den Ergebnissen der in der zweiten Jahreshälfte 2026 geplanten Vernehmlassung Rechnung getragen wird.
Wettbewerbssituation und Preistransparenz im Lebensmittelmarkt